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Das Grundgesetz schützt die Bürger vor dem Staat!

Unser Grundgesetz schützt die Freiheits- und Bürgerrechte der Staatsbürger dieses Landes vor der Willkür staatlicher Behörden und der Regierung. Sie und nicht das Asylgesetz, zweifellos eine Errungenschaft, die es zu verteidigen lohnt, sind der Kern des Grundgesetzes.

Das Asylrecht war bis 1989 vor allem für Flüchtlinge aus faschistischen Staaten und dem linkstotalitären Ostblock gedacht und diente vor allem niemals der Einwanderung. Es sollte anfänglich nur all jenen Menschen Schutz gewähren, die in Europa durch ihre eigenen Staaten verfolgt werden. Es war nicht daran gedacht, dass in sehr großer Anzahl Menschen anderer Kontinente, die ja meist bereits in Nachbarstaaten vor ihren Verfolgern und Peinigern sicher sind, nach Deutschland einreisen und Schutz beantragen würden. Es ist absurd anzunehmen, dass Deutschland die politisch Verfolgten der ganzen Erde aufnehmen könnte oder auch nur sollte! Gedacht war an politisch verfolgte Spanier oder Portugiesen, an politisch verfolgte Ungarn, Polen, Tschechen, Griechen oder Menschen aus der Sowjetunion.

Das hat sich in den 1960/70er Jahren zu ändern begonnen, als auch politisch Verfolgte aus Lateinamerika, aus Schwarzafrika oder aus islamisch geprägten Ländern Schutz suchten und fanden. In ganz Europa übrigens, nicht nur in Deutschland. Doch wer als politisch Verfolgter vor Chomeinis Gottesstaat nach Deutschland floh und sich gegen den politischen Islam engagierte, sah sich schon bald mit dem iranischen Geheimdienst konfrontiert, der mit dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), das als Außenstelle des iranischen Mullah-Regimes fungiert, über eine bequeme Operationsbasis verfügt. Und wer als Muslimbruder aus Nassers bzw. Mubaraks Ägypten oder Assads Syrien floh und in Deutschland Asyl erhielt, konnte sich für die angeblich verfolgten Muslime in Europa und Deutschland stark machen, ob nun im Islamischen Zentrum München, das von Said Ramadan, dem Schwiegersohn Hasan al-Bannas, des Gründers der Muslimbruderschaft, in den sechziger Jahren eingerichtet worden war, oder in Aachen, das von syrischen Muslimbrüdern betrieben wird. Es handelt sich dabei nicht um Religionsgemeinschaften oder Kulturvereine, sondern um antidemokratische und freiheitsfeindliche Organisationen mit politischer Agenda. Anders gesagt: Politisch Verfolgte aus aller Herren Länder fliehen zwar in den Westen, um die dort herrschenden Freiheiten und die komfortablen Lebensumstände zu genießen, aber nicht unbedingt immer, um sie dort für alle zu erhalten. Die Artikel 3 und 4 unseres Grundgesetzes garantieren, dass Individuen (!) hier das Recht sowohl auf eine als auch auf keine Religion haben und wegen ihrer Religion nicht diskriminiert werden dürfen. Als Individuen. Vom Staat. Daraus ergibt sich weder ein Recht auf Kollektivschutz einer bestimmten Religion noch auf infrastrukturelle staatliche Förderung, wie das Islamisten in der Öffentlichkeit gern suggerieren, wenn sie sich als diskriminierte, gar verfolgte Religionsgemeinschaft inszenieren. Zu ihnen gehören leider auch die Erdogan-Anhänger unter den eingewanderten Türken, die Millî Görüs-Anhänger und die Anhänger der Grauen Wölfe, der türkischen Rechtsextremisten, zu denen auch Mesut Özil zählt, der eine Fußball-Karriere wie aus dem Bilderbuch hinlegte, die er in der Türkei überhaupt nicht hätte verwirklichen können. Die Grauen Wölfe machen, glaubt man den Zahlen des Verfassungsschutzes, den mit Abstand größten Teil der Rechtsextremisten in diesem Land aus.

Die Idee von Migrationsforschern und Christdemokraten, das Asylrecht, das den veränderten geopolitischen Bedingungen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte immer wieder angepasst wurde, erneut zu ändern, ist deshalb verständlich. Bislang haben wir ein individuelles Asylrecht und jeder Mensch auf der Welt, der es bis nach Europa schafft, kann darauf bestehen, dass geprüft wird, ob er asylberechtigt ist oder nicht. Diese Prüfung bindet ungeheure Kapazitäten und da sich nach inzwischen jahrelanger Erfahrung herausgestellt hat, dass das bei den allerwenigsten Antragstellern der Fall ist, sie aber trotzdem in Europa bleiben, weil die Rückführung in die Heimatländer der Antragsteller nicht funktioniert, muss ein anderer Weg gefunden werden, um das Asylrecht weiterhin zu garantieren.

Die Menschen, die seit 2015/16 in großer Zahl aus islamisch geprägten Ländern nach Europa und Deutschland kommen, finden in der Regel Aufnahme nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist deshalb problematisch, weil ausnahmslos alle zuvor für sie bereits sichere Länder durchquert haben, angefangen bei den Nachbarstaaten. Sie sind deshalb keine Flüchtlinge im politisch-rechtlichen Sinn. Darüber hinaus ist der Schutz, den sie in Deutschland erhalten subsidiär und temporär. Das heißt, es wurde davon ausgegangen, dass sie das Land wieder verlassen und in ihre Heimatländer zurückkehren werden, sobald der Krieg dort vorbei ist. Das ging den Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht anders. Es gibt zwei Gründe dafür, warum das bei den „Flüchtlingen“ aus dem islamisch geprägten Nahen Osten und aus Afrika zumindest überwiegend so sein sollte. Wir haben erstens nicht die nötige Infrastruktur – Wohnungen, Kindergärten, Erzieher, Lehrer,etc. – , um schlecht oder unzureichend ausgebildeten Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen Schwierigkeiten haben, sich in europäische Gesellschaften zu integrieren, die Hilfeleistungen zu bieten, die sie bräuchten, um hier erfolgreich zu sein. Kämen die irregulär Eingereisten aus dem nichtislamischen Teil Ostasiens, würden die Integrationsprobleme überhaupt nicht bestehen, weil diese Menschen das Grundgesetz nicht durch das islamische Recht ersetzen wollen würden, den Islam nicht für die Lösung unserer Probleme hielten und Arbeitsethik ein Teil ihrer Sozialisation wäre. Es ist keine diffus beschworene kulturelle Unvereinbarkeit, die zwischen der islamischen und der europäischen bzw. westlichen Welt besteht, sondern eine Frage der grundlegenden Verschiedenheit der Sozialisationen, des Überlegenheitsanspruchs und der kollektivnarzisstischen Kränkung, die eine Integration großer Migrantengruppen aus der islamischen Welt verhindern. Auch Japan, Südkorea und Taiwan – ganz wie Deutschland – waren einmal antiwestlich und rückständig und sind heute Spitzenreiter in Forschung und Entwicklung. An der „anderen“ Kultur alleine kann es nicht liegen. Und an einer vorübergehend (!) hohen Menge an Zuwanderern auch nicht, denn die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, deren Integration gleichfalls keine nennenswerten Probleme bereiten dürfte, kamen auch in kurzer Zeit und großer Zahl. .

Europa und Deutschland haben zweitens schon einmal schlechte Erfahrungen mit „Flüchtlingen“ aus dem Nahen Osten gemacht: den Palästinensern bzw. libanesischen Bürgerkriegsflüchtlingen, die ab den 1970er Jahren in großer Zahl über Ostberlin nach Westberlin und Westdeutschland einreisten. Im Familienverband. Das heißt, es ist eine nachgewiesene Illusion, dass sich Menschen besser integrieren würden, wenn sie als Familien einwandern. Von den damals eingereisten Menschen, die durch die Altfallregelung in den 1990er Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht erhielten, hat sich bis heute nur der kleinere Teil integriert. Meist Individuen, die die Chance nutzten, auch als solche Fuß zu fassen und ihr Leben nach westlichem Muster zu gestalten. Das Problem der Clankriminalität entstand überhaupt erst durch die damalige irreguläre Migration. Denn all die Menschen, die vorher, daneben und nachher als Studenten, als angeworbene Gastarbeiter, als politisch Verfolgte – sofern sie keine Muslimbrüder waren -, als Arbeitskräfte etc. individuell und weder in großen Familienverbänden noch in riesigen Migrationsbewegungen aus islamisch geprägten Ländern nach Europa und nach Deutschland kamen, sind im Regelfall gut in die europäischen Gesellschaften integriert. Ob Menschen hier ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten sollten oder nicht, würde ich von ihren eigeninitiativ erbrachten Integrationsleistungen abhängig machen. Die Lösung liegt weder darin, alle, die ausreisen müssten, zurückzuschicken, noch darin, allen, die temporären Schutz genießen, auch eine dauerhafte Bleibeperspektive anzubieten. Den Familiennachzug würde ich für irregulär Eingereiste ganz aussetzen, weil er unübersehbar ein Anreiz dafür ist.

Das deutsche Grundgesetz wird nicht allein durch die Migration herausgefordert. Und auch nicht allein durch die AfD, die es ohne Angela Merkels Politik überhaupt nicht gäbe und die längst an der Fünfprozenthürde herumschrammen würde, wäre die Politik der Ampel-Regierung nicht so grauenvoll. Wir haben eine Bundesregierung, deren Ministerinnen und Minister die Bürger anzeigen, wenn sie Kritik an ihrem Tun und Lassen üben. Wir haben eine Bundesinnenministerin, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken möchte. Wir haben eine Bundesfamilienministerin, die Bürger durch von ihrem Ministerium finanzierte Meldeportale anschwärzen und gemeinsam mit dem Justizminister ein Selbstbestimmungsgesetz verabschieden lässt, dass es Bürgern bei drohender Geldstrafe auferlegt, Männer als Frauen anzusprechen und anzusehen, obwohl sie weder eine Transition vollzogen haben noch zu den noch nicht einmal im Promillebereich fassbaren intersexuellen Menschen gehören, die es ja tatsächlich gibt. Wir haben eine Entwicklungshilfeministerin, die Journalisten mit Strafbefehlen auf den Leib rückt, weil sie sagen und schreiben, was jedermann sieht, hört und weiß. Wir haben eine Bundesregierung, die die mediale Berichterstattung – „Correctiv“ – über die politische Opposition finanziert und lanciert und dann auch noch gegen sie auf die Straße geht, anstatt sie durch gute Politik im fairen politischen Wettbewerb zu besiegen.

Ja, wir haben die beste Verfassung, die das Land jemals hatte. Aber wir haben auch die problematischste Regierung, die dieses Land je hatte, weil ihre Politiker diese Verfassung ein ums andere Mal aufs Spiel setzen, indem sie ihre Artikel fortgesetzt beschädigen.